Änderungen in GGVE und Gefahrgutverordnung Straße. Völkerrechtlich in Kraft: Neuerungen der "Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)", ab 1.1.95, und Fünfte Verordnung zur Änderung der GGVE steht an. Übergangsregelungen für RID (Klasse 3, 4.1.6. 1., 8 sowie 6.2. Klasse 1: neue Unterklasse 1.6., Verträglichkeitsgruppe N (nicht massenexplosionsgefährlich). Schutzwagenregelung. Klasse 2: Beförderung von ungereinigten leeren Gefäßen und Wagen unterliegt GGVE. Angaben für den Frachtbrief, Aufschriften auf Versandstücken, Anbringen von Gefahrzetteln für verschiedene Klassen neu geregelt. Orangefarbene Kennzeichnung an Wagen erweitert.
Beförderung gefährlicher Güter
Anlage zur Gefahrgutverordnung Eisenbahn (GGVE) geändert
Deine Bahn ; 23 , 3 ; 146-148
1995-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Beförderung gefährlicher Güter
IuD Bahn | 1995
|Innerbetriebliche Beförderung gefährlicher Güter
IuD Bahn | 2013
|Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter
TIBKAT | 1994
Gefahrgut — Beförderung gefährlicher Güter in Frachtcontainern
Online Contents | 2009