Änderungen in GGVE und Gefahrgutverordnung Straße. Völkerrechtlich in Kraft: Neuerungen der "Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)", ab 1.1.95, und Fünfte Verordnung zur Änderung der GGVE steht an. Übergangsregelungen für RID (Klasse 3, 4.1.6. 1., 8 sowie 6.2. Klasse 1: neue Unterklasse 1.6., Verträglichkeitsgruppe N (nicht massenexplosionsgefährlich). Schutzwagenregelung. Klasse 2: Beförderung von ungereinigten leeren Gefäßen und Wagen unterliegt GGVE. Angaben für den Frachtbrief, Aufschriften auf Versandstücken, Anbringen von Gefahrzetteln für verschiedene Klassen neu geregelt. Orangefarbene Kennzeichnung an Wagen erweitert.


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    Title :

    Beförderung gefährlicher Güter


    Subtitle :

    Anlage zur Gefahrgutverordnung Eisenbahn (GGVE) geändert



    Published in:

    Deine Bahn ; 23 , 3 ; 146-148


    Publication date :

    1995-01-01


    Size :

    3 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German