Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.9.1998 - 5 AZR 58/98: Kann der Auszubildende wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit an der Prüfung nicht teilnehmen, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf sein Verlangen in analoger Anwendung von § 14 Abs. 3 BBiG bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung.


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    Title :

    Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses bei krankheitsbedingter Versäumung des Prüfungstermin



    Published in:

    Der Betrieb ; 52 , 8 ; 440


    Publication date :

    1999-01-01


    Size :

    1 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German