Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.9.1998 - 5 AZR 58/98: Kann der Auszubildende wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit an der Prüfung nicht teilnehmen, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf sein Verlangen in analoger Anwendung von § 14 Abs. 3 BBiG bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung.


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    Titel :

    Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses bei krankheitsbedingter Versäumung des Prüfungstermin



    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 52 , 8 ; 440


    Erscheinungsdatum :

    1999-01-01


    Format / Umfang :

    1 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch