Mit dem Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geändert, u.a. mit der Folge einer bemerkenswerten Deregulierung, die eine bedenkliche Flucht in die Arbeitnehmerüberlassung ermöglicht. Die Arbeitgeber sind nicht gehindert, neben dem bisher verfolgten Unternehmenszweck auch Arbeitnehmerüberlassung zu betreiben. Es gilt, zwischen legitimen Gestaltungsspielräumen und Mißbrauch der Möglichkeiten zu differenzieren.
Arbeitsrechtliche Aspekte des neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetze
Betrieb ; 51 , 9 ; 470-473
1998-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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