Im Falle einer Grippepandemie hat der Arbeitgeber nach Maßgabe des Arbeitsschutzgesetzes für den Gesundheitsschutz der Belegschaft zu sorgen, während die Arbeitnehmer ihrerseits verpflichtet sind, den entsprechenden Weisungen Folge zu leisten. Der vorliegende Beitrag erläutert diese arbeitsschutzrechtlichen Grundlagen und stellt sodann dar, unter welchen Voraussetzungen einzelne Maßnahmen, wie die Anordnung hygienischer Verhaltensweisen, die Verpflichtung zur Offenbarung bestimmter Krankheitssymptome, die Freistellung betroffener Arbeitnehmer oder die Änderung des Arbeitsablaufs, ergriffen werden dürfen bzw. müssen. Weiterhin wird untersucht, ob der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf das Arbeitsentgelt verliert, wenn er der Arbeit fernbleibt, weil er z. B. Angehörige pflegt oder Angst vor Ansteckung hat. Abschließend werden die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Anordnung der verschiedenen Maßnahmen erörtert.
Arbeitsrechtliche Aspekte der Pandemievorsorge und -bekämpfung
Der Betrieb ; 62 , 34 ; 1817-1822
2009-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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