Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 11.11.1997 - 1 ABR 29/97: Schließt sich unmittelbar an ein befristetes Arbeitsverhältnis ein weiteres Arbeitsverhältnis an, so wird eine erneute Eingruppierung nach § 99 BetrVG nicht erforderlich, wenn sich weder die Tätigkeit des Arbeitnehmers noch das maßgebliche Entgeltgruppenschema ändern.


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    Title :

    Eingruppierung bei Verlängerung des Arbeitsverhältnisse



    Published in:

    Publication date :

    1998-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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