Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 11.11.1997 - 1 ABR 29/97: Schließt sich unmittelbar an ein befristetes Arbeitsverhältnis ein weiteres Arbeitsverhältnis an, so wird eine erneute Eingruppierung nach § 99 BetrVG nicht erforderlich, wenn sich weder die Tätigkeit des Arbeitnehmers noch das maßgebliche Entgeltgruppenschema ändern.
Eingruppierung bei Verlängerung des Arbeitsverhältnisse
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 15 , 6 ; 319-320
1998-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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