Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.5.1998 - 4 AZR 106/96: Nach dem AnTV des Bundeseisenbahnvermögens richtet sich die Eingruppierung der Angestellten auf Beamtendienstposten nach der Bewertung dieser Dienstposten. Dabei haben weder Richtlinien für die Bewertung von Beamtendienstposten noch Regelungen im Tarifvertrag eingruppierungsrechtliche Bedeutung.
Eingruppierung: Sachbearbeiterin beim Bundeseisenbahnvermögen
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht ; 15 , 18 ; 1017-1018
1998-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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