Der arbeitsrechtliche Begriff der Krankheit ist nicht starr. Ob Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit vorliegt, richtet sich nach den Anforderungen des Arbeitsplatzes. Die Möglichkeiten der Flexibilisierung der Arbeitszeit müssen genutzt werden, um den Arbeitsausfall zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit durch Krankenhausbehandlung möglichst gering zu halten. Die Ärzte müssen zunehmend die individualrechtlich geschuldete Tätigkeit bei der Ermittlung der Arbeitsunfähigkeit berücksichtigen.
Krankheit und Arbeitsunfähigkeit - die zentralen Begriffe des Rechts der Entgeltfortzahlung
Betrieb ; 51 , 3 ; 130-133
1998-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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