Mit dem Pflegeversicherungsgesetz ist auch das Recht der Entgeltfortzahlung neu geregelt und Bestandteil des neuen Gesetzeswerkes geworden. Pflicht zur Entgeltfortzahlung besteht auch bei Erkrankung vor Beginn der Arbeitsaufnahme. Die Anzeige- und Nachweispflichten wurden vereinheitlicht und verschärft. Abgeschafft wurde die Nachkur, desgleichen Ausschlußtatbestände für geringfügig beschäftigte Arbeiter und solche im befristeten Arbeitsverhältnis.
Neues Recht zur Entgeltfortzahlung
Personalwirtschaft ; 9 ; 43-51
1994-01-01
9 pages
Article (Journal)
German
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