Das arbeitsrechtliche Gesetz zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom 25.09.1996, BGBl. I. S. 1476, ist am 01. 10.1996 in Kraft getreten. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes Artikel- oder Rahmengesetz, das bestehende Gesetze, z. B. das Kündigungsschutzgesetz und das Entgeltfortzahlungsgesetz, ändert bzw. neufaßt. Erläuterungen zur Einführung einer Wartezeit, Höhe des Fortzahlungsanspruchs, Berechnung des Entgelts, Anrechnungsmöglichkeit auf den Urlaubsanspruch und Regelungen bei Vorsorgemaßnahmen oder Rehabilitation.
Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
Neuregelungen des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetze
Betrieb und Wirtschaft ; 50 , 22 ; 835-842
1996-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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