Ist dem Beschlußverfahren rechtskräftig festgestellt worden, daß dem Betriebsrat bei einer umstrittenen Arbeitgeberweisung kein Mitbestimmungsrecht zusteht, können die betroffenen Arbeitnehemer nicht mehr mit Erfolg geltend machen, die Weisung sei ihnen gegenüber wegen Verletzung des Mitbestimmungsrechts unwirksam.


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    Title :

    Rechtsfolge der Verletzung eines Mitbestimmungsrecht


    Contributors:

    Published in:

    Der Personalrat ; 15 , 10 ; 436-437


    Publication date :

    1998-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German