Ist dem Beschlußverfahren rechtskräftig festgestellt worden, daß dem Betriebsrat bei einer umstrittenen Arbeitgeberweisung kein Mitbestimmungsrecht zusteht, können die betroffenen Arbeitnehemer nicht mehr mit Erfolg geltend machen, die Weisung sei ihnen gegenüber wegen Verletzung des Mitbestimmungsrechts unwirksam.
Rechtsfolge der Verletzung eines Mitbestimmungsrecht
Der Personalrat ; 15 , 10 ; 436-437
01.01.1998
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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