Ist dem Beschlußverfahren rechtskräftig festgestellt worden, daß dem Betriebsrat bei einer umstrittenen Arbeitgeberweisung kein Mitbestimmungsrecht zusteht, können die betroffenen Arbeitnehemer nicht mehr mit Erfolg geltend machen, die Weisung sei ihnen gegenüber wegen Verletzung des Mitbestimmungsrechts unwirksam.


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    Titel :

    Rechtsfolge der Verletzung eines Mitbestimmungsrecht


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Personalrat ; 15 , 10 ; 436-437


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1998


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch