Wird mit der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer nach Antritt des Erziehungsurlaubs vereinbart, daß sie oder er auf dem bisherigen Arbeitsplatz aushilfsweise eine befristete Teilzeitbeschäftigung aufnehmen soll, so liegt hier eine Einstellung i.S.v. § 99 BetrVG vor, die der Zustimmung des Betriebsrates bedarf. Im Mitbestimmungsverfahren sind die schutzwürdigen Interessen an einer solchen Teilzeitbeschäftigung angemessen zu berücksichtigen
Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs als mitbestimmungspflichtige Einstellung
DER BETRIEB ; 51 , 45 ; 2278-2280
1998-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs als Einstellung
IuD Bahn | 1998
|Teilzeitbeschäftigung neben Hauptberuf - Gleichbehandlung
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