Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.06.1997 - 8 AZR 506/95: Beantragt der Arbeitnehmer ordnungsgemäß die Zustimmung zur Aufnahme einer Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber, kann der Arbeitgeber die Zustimmung nur innerhalb der Vierwochenfrist unter Angabe entgegenstehender betrieblicher Interessen schriftlich ablehnen. Erklärt er sich nicht frist- oder formgerecht, entfällt das Zustimmungserfordernis.


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    Title :

    Teilzeitarbeit bei anderem Arbeitgeber während des Erziehungsurlaubs: Befristetes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt


    Contributors:

    Published in:

    Betrieb ; 50 , 42 ; 2128-2129


    Publication date :

    1997-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs als Einstellung

    IHK Südöstl. Westfalen zu Arnsberg | IuD Bahn | 1998


    Teilzeitarbeit während Erziehungsurlaub

    Statistisches Bundesamt | IuD Bahn | 1997


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    Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr e.V. | IuD Bahn | 1998


    Sachgrundlose Befristung und Verbot der Vorbeschäftigung bei "demselben Arbeitgeber"

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    Kossen, Michael | IuD Bahn | 2006