Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.06.1997 - 8 AZR 506/95: Beantragt der Arbeitnehmer ordnungsgemäß die Zustimmung zur Aufnahme einer Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber, kann der Arbeitgeber die Zustimmung nur innerhalb der Vierwochenfrist unter Angabe entgegenstehender betrieblicher Interessen schriftlich ablehnen. Erklärt er sich nicht frist- oder formgerecht, entfällt das Zustimmungserfordernis.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Teilzeitarbeit bei anderem Arbeitgeber während des Erziehungsurlaubs: Befristetes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Betrieb ; 50 , 42 ; 2128-2129


    Erscheinungsdatum :

    1997-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs als Einstellung

    IHK Südöstl. Westfalen zu Arnsberg | IuD Bahn | 1998


    Teilzeitarbeit während Erziehungsurlaub

    Statistisches Bundesamt | IuD Bahn | 1997


    Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs als mitbestimmungspflichtige Einstellung

    Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr e.V. | IuD Bahn | 1998


    Sachgrundlose Befristung und Verbot der Vorbeschäftigung bei "demselben Arbeitgeber"

    Bauer, Jobst-Hubertu / Fischinger, Philipp S. | IuD Bahn | 2007


    Teilzeitarbeit

    Kossen, Michael | IuD Bahn | 2006