Der Beitrag behandelt und kommentiert das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 06.12.2000, 7 AZR 262/99 (LAG Bremen - 2 Sa 188/98), zur Befristung von Arbeitsverträgen: Die bei der Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung eines Mitarbeiters erforderliche Prognose des Arbeitgebers muss sich nur auf den Wegfall des Vertretungsbedarf durch die zu erwartende Rückkehr des zu vertretenden Mitarbeiters, nicht aber auch auf den Zeitpunkt dieser Rückkehr und damit nicht auf die Dauer des Vertretungsbedarf erstrecken (ständige Senatsrechtssprechung). Die Prognose muss sich auch nicht darauf beziehen, ob die zu vertretende Stammkraft ihre Arbeit im vollen Umfang wieder aufnehmen wird (Klarstellung der bisherigen Senatsrechtssprechung).
Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung eines Mitarbeiter
SAE Sammlung Arbeitsrechtlicher Entscheidungen ; 56 , 5 ; 184-192
2002-01-01
9 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Das Arbeitsverhältnis als (telekommunikations-) rechtsfreie Zone?
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