Der Betriebrat kann nicht nur tariflichen sondern auch gerade außertariflichen Mitarbeiter (AT-Angestellte) wirksam unterstützen, in der Schaffung betrieblicher Gehaltsgruppen aber auch in vielen anderen Problembereichen, denn er ist für AT-Mitarbeiter in vollem Umfang zuständig und kann sie ebenso vertreten wie tariflich eingruppierte Mitarbeiter. Im Beitrag werden die einzelnen Problembereiche und das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats behandelt (Höhe des Gehalts, Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub, Kündigung des Anstellungsverhältnisses, Bildungsmaßnahmen).
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Arbeitsverhältnis der AT-Mitarbeiter
Arbeitsrecht im Betrieb ; 25 , 7 ; 421-427
2004-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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