(Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 15.12.1998 - 1 ABR 9/98) Der Betriebsrat hat Anspruch auf Unterrichtung auch hinsichtlich der Beschäftigung freier Mitarbeiter. Er benötigt dazu relevante Angaben, um beurteilen zu können, ob und inwieweit Mitbestimmungsrechte in Betracht kommen. Dazu muß er sein Auskunftsbegehren nach Art und Umfang konkretisieren. Ist ihm dies wegen der Vielzahl und Vielfalt solcher Beschäftigungsverhältnisse nicht möglich, braucht er zunächst nur eine Gesamtübersicht zu einem Stichtag zu verlangen.
Anspruch des Betriebsrats auf Unterrichtung über Beschäftigung freier Mitarbeiter - Rechtsschutzbedürfnis einer Feststellungsklage im Beschlußverfahren
Der Betrieb ; 52 , 17 ; 910-913
1999-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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