Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 22.04.1997 - 1 ABR 84/96: Erbringt ein Arbeitnehmer Tätigkeiten, die er bisher im Einzelakkord verrichtet hat, nunmehr im Gruppenakkord, kann hierin eine mitbestimmungspflichtige Versetzung liegen. Dabei sind auch die durch die Einbindung in die Gruppe entstehenden Abhängigkeiten und die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit den anderen Gruppenmitgliedern zu berücksichtigen.
Mitbestimmungspflichtige Versetzung: Wechsel vom Einzel- in den Gruppenakkord als Zuweisung eines anderen Arbeitsbereich
Arbeitsrechtliche Entscheidungen
Betrieb ; 51 , 4 ; 208-209
1998-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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