Die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG ist eindeutig in den Fällen gegeben, in denen der Arbeitgeber bei der Einstellung oder einer Versetzung eine Ein- bzw. Umgruppierungsentscheidung trifft. Schwieriger ist die Sache dann, wenn sich die Anforderungen an den Arbeitsplatz im Laufe der Zeit verändert haben, ohne dass ausdrücklich bzw. förmlich diese Änderungen arbeitgeberseitig erklärt werden. Die Änderungen ergeben sich oft beiläufig. In einem solchen Fall werden oft Tätigkeiten verrichtet, die Merkmale einer höheren Tarifgruppe erfüllen. Der Arbeitgeber nimmt jedoch keine Umgruppierung vor. Dieser Fall wird im Text anhand von 2 Beispielen erläutert. Anschließend werden Eingreifmöglichkeiten des Betriebsrats aufgezeigt.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    "Schleichende Versetzung"


    Subtitle :

    Handlungsmöglichkeit des Betriebsrat



    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 21 , 7 ; 380-387


    Publication date :

    2000-01-01


    Size :

    8 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Die schleichende Entwertung der BahnCard

    Naumann, Thoma | IuD Bahn | 2012


    Die Versetzung

    Furier, Manfred-Theo | IuD Bahn | 1997


    Loesemittel sind gefaehrlich Die schleichende Gefahr

    Bolten,B. | Automotive engineering | 1979



    Änderungskündigung und Versetzung

    Königin-Luise-Str. 5, D-14195 Berlin | IuD Bahn | 1994