Sie gehört zu personellen Einzelmaßnahmen, denen per Gesetz der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht einräumt. Sie sind rechtens, wenn sowohl arbeitsvertragliche (individuelle) als auch mitbestimmungsrechtliche (kollektiven) Voraussetzungen vorliegen. Betriebsrat ist gehalten, jeden Einzelfall zu prüfen. Vier Arten Veränderungen Arbeitsbereich - unterschieden nach Arbeitsort, Arbeitsaufgabe und -inhalt, Platz in betrieblicher Organisation, Arbeitsumstände. Aufführung der sechs Gründe zur Verweigerung der Zustimmung durch Betriebsrat.
Die Versetzung
Arbeitsrecht im Betrieb ; 18 , 2 ; 83-88
1997-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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