Aus Anlaß der Wahlen zu den Schwerbehindertenvertretungen werden arbeitsrechtliche Regelungen beim Beschäftigten von Personen mit Behinderungen dargelegt. Das Schwerbehindertengesetz (SchwbG) schreibt zwingend für Betriebe und Dienststellen, die wenigsten 5 Schwerbehinderte oder Gleichgestellte nicht nur vorübergehend beschäftigen, sie vor. Der Arbeitgeber mit mindestens 16 Arbeitsplätzen hat auf wengisten 6 v.H. Schwerbehinderte zu beschäftigen. Die Erfüllung gesetzlicher Beschäftigungspflichten kann nur das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen von Betrieb, Arbeitsamt, Hauptfürsorgestelle u.a. sein. Zur Hilfe im Arbeits- und Berufsleben gehören Geldleistungen an Schwerbehinderte, Organisationen, Arbeitgeber. Eckpunkte des DGB zur besseren Beschäftigungssituation sind aufgeführt.


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    Title :

    Human gestaltete Arbeitswelt auch mit Schwerbehinderten


    Contributors:

    Published in:

    Publication date :

    1998-01-01


    Size :

    6 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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