Aus Anlaß der Wahlen zu den Schwerbehindertenvertretungen werden arbeitsrechtliche Regelungen beim Beschäftigten von Personen mit Behinderungen dargelegt. Das Schwerbehindertengesetz (SchwbG) schreibt zwingend für Betriebe und Dienststellen, die wenigsten 5 Schwerbehinderte oder Gleichgestellte nicht nur vorübergehend beschäftigen, sie vor. Der Arbeitgeber mit mindestens 16 Arbeitsplätzen hat auf wengisten 6 v.H. Schwerbehinderte zu beschäftigen. Die Erfüllung gesetzlicher Beschäftigungspflichten kann nur das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen von Betrieb, Arbeitsamt, Hauptfürsorgestelle u.a. sein. Zur Hilfe im Arbeits- und Berufsleben gehören Geldleistungen an Schwerbehinderte, Organisationen, Arbeitgeber. Eckpunkte des DGB zur besseren Beschäftigungssituation sind aufgeführt.
Human gestaltete Arbeitswelt auch mit Schwerbehinderten
Arbeit und Arbeitsrecht ; 11 ; 364-369
01.01.1998
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten
IuD Bahn | 2000
|Barrierefrei -gestaltete Eisenbahnen
Online Contents | 2003
|Barrierefrei gestaltete Eisenbahnen
IuD Bahn | 2003
|DataCite | 1930
|Schutzgesetze verschlechtern Chancen von Schwerbehinderten
IuD Bahn | 1999
|