Am 1. Mai 2002 ist das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) und zur Änderung anderer Gesetze in Kraft getreten. Das BGG trägt dem geänderten Selbstverständnis behinderter Menschen Rechnung. Das Gesetz vermittelt ihnen vor allem durch die Herstellung barrierefrei gestalteter Lebensbereiche gleiche Chancen im Alltag. Bei der Umsetzung im Verkehrsbereich verzichtet der Gesetzgeber weitgehend auf Vorgaben und setzt statt dessen auf Zielvereinbarungen und Programme. Die Eisenbahnen sind aus eigenem Interesse angehalten, diese schnellstens aufzustellen. Die Kernpunkte des Gesetzes, soweit sie den Verkehrsträger "Schiene" betreffen, und die sich daraus ergebenden Konsequenzen werden dargestellt.
Barrierefrei gestaltete Eisenbahnen
Mehr Mobilitätschancen für behinderte Menschen
EI - Der Eisenbahningenieur ; 54 , 5 ; 96-98
2003-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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Barrierefrei -gestaltete Eisenbahnen
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