Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz (A) in deutsches Recht. Gültig in Privatwirtschaft und Öffentlichem Dienst für alle Beschäftigtengruppen. Aufgabe der Betriebe, Verwaltungen, Berufsgenossenschaften, Betriebsräte: Gesetz mit Leben erfüllen, Spielraum für Schutzmaßnahmen nutzen. Ziel der EG: Beschäftigte durch europaweit wirksamen Gesundheitsschutz bei der Arbeit schützen, Gleichgewicht von wirtschaftlichen und sozialen Belangen herstellen. Die umzusetzenden Richtlinien werden genannt. Grundpflichten der Arbeitgeber, u. a. Schaffung der Arbeitsschutzorganisation. Die Beschäftigten sollen aktiv am betrieblichen A mitwirken. Kontrollen durch A-Aufsichtsbehörde. Mitteilungspflichten des Arbeitgebers.
Das neue Arbeitsschutzgesetz
Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten
Deine Bahn ; 25 , 1 ; 3-6
1997-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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