Sogenannte Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie der EG wurde durch BRD mit 4 Jahren Verspätung mit "Gesetz zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien" umgesetzt. Arbeitgeber drängten auf Minimalgesetz. Gesetz gliedert sich in 6 Artikel. ArbSchG enthält keine vollständige Umsetzung der Rahmenrichtlinie. Dennoch geeignet zu besserem Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gelangen. Gesetz gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Gefährdungsermittlung, Maßnahmen und Überprüfung sind zu dokumentieren.
Das neue Arbeitsschutzgesetz
Eine erste Einschätzung
Arbeitsrecht im Betrieb ; 17 , 9 ; 522-529
1996-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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