Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz (A) in deutsches Recht. Gültig in Privatwirtschaft und Öffentlichem Dienst für alle Beschäftigtengruppen. Aufgabe der Betriebe, Verwaltungen, Berufsgenossenschaften, Betriebsräte: Gesetz mit Leben erfüllen, Spielraum für Schutzmaßnahmen nutzen. Ziel der EG: Beschäftigte durch europaweit wirksamen Gesundheitsschutz bei der Arbeit schützen, Gleichgewicht von wirtschaftlichen und sozialen Belangen herstellen. Die umzusetzenden Richtlinien werden genannt. Grundpflichten der Arbeitgeber, u. a. Schaffung der Arbeitsschutzorganisation. Die Beschäftigten sollen aktiv am betrieblichen A mitwirken. Kontrollen durch A-Aufsichtsbehörde. Mitteilungspflichten des Arbeitgebers.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Das neue Arbeitsschutzgesetz


    Untertitel :

    Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Deine Bahn ; 25 , 1 ; 3-6


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1997


    Format / Umfang :

    4 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Das neue Arbeitsschutzgesetz

    Angermaier, Max | IuD Bahn | 1996


    Das neue Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG

    Seeger, Otto W. | IuD Bahn | 1996


    Zehn Jahre Arbeitsschutzgesetz

    Pieper, Ralf | IuD Bahn | 2006



    Gefährdungsermittlung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz

    Biermann, Jürgen / Schaumburg, Stefan | IuD Bahn | 1997