Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 11.06.1997 - 13 Sa 19/97: Einer gemeinnützigen Einrichtung, die sich u.a. mit der Betreuung Jugendlicher befaßt, ist es nicht zuzumuten, eine Betreuerin, die der Scientologygemeinschaft angehört und die sich für deren Veranstaltungen werbend gegenüber den ihr anvertrauten Jugendlichen einsetzt, bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen.


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    Title :

    Außerordentliche Kündigung eines Mitglieds der Scientologybewegung


    Subtitle :

    Fristlose Entlassung der Betreuerin einer Jugendgruppe wegen Werbung für Scientology


    Contributors:

    Published in:

    Betrieb ; 50 , 50 ; 2542-2543


    Publication date :

    1997-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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