Die Entsendung von Arbeitnehmern von einem nichtbestreikten in einen bestreikten Betrieb desselben Arbeitgebers zum Zweck der Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft ist nicht notwendig als Versetzung i.S. des BetrVG zu betrachten. Ein denkbares Mitbestimmungsrecht des aufnehmenden Betriebsrats ist im Hinblick auf den Streikbezug suspendiert. Der Grundsatz vertrauensvoller Zusammenarbeit verlangt eine alsbaldige Information des Betriebsrats über die durchgeführte Maßnahme.
Mitbestimmung des Betriebsrats bei arbeitskampfbedingter Versetzung in bestreikte Betriebe
Betrieb ; 50 , 39 ; 1974-1977
1997-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
Personal , Streik , Betriebsrat , Versetzung , Mitbestimmung
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung
IuD Bahn | 1994
|Mitbestimmung bei Versetzung - Sozialauswahl
IuD Bahn | 1997
|Mitbestimmung bei Versetzung in einen anderen Betrieb
IuD Bahn | 1995
|Mitbestimmung des Betriebsrats beim Dienstwagen
IuD Bahn | 2010
|