Die Entsendung von Arbeitnehmern von einem nichtbestreikten in einen bestreikten Betrieb desselben Arbeitgebers zum Zweck der Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft ist nicht notwendig als Versetzung i.S. des BetrVG zu betrachten. Ein denkbares Mitbestimmungsrecht des aufnehmenden Betriebsrats ist im Hinblick auf den Streikbezug suspendiert. Der Grundsatz vertrauensvoller Zusammenarbeit verlangt eine alsbaldige Information des Betriebsrats über die durchgeführte Maßnahme.


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    Titel :

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei arbeitskampfbedingter Versetzung in bestreikte Betriebe


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Betrieb ; 50 , 39 ; 1974-1977


    Erscheinungsdatum :

    1997-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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