Die Tarifvertragsparteien im Baugewerbe haben die Möglichkeit geschaffen, die Arbeitszeit innerhalb eines 12-monatl. Ausgleichszeitraums zu flexibilisieren. Durch Betriebsvereinbarung können der Beginn des Ausgleichszeitraums, die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Werktage, eine Befristung der Arbeitszeitflexibilisierung, evtl. die Aufstellung eines Arbeitszeitplanes sowie Fristen und Verfahren bei Änderung der betrieblich vereinbarten Arbeitszeit geregelt werden. Die Themen Monatslohn, Ausgleichskonto und Absicherung des Guthabens auf dem Ausgleichskonto werden mit Beispielen erläutert.
Flexibilisierung der Arbeitszeit
Bauwirtschaft ; 51 , 8 ; 53-55
1997-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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