Die Ausnahme von Arbeitnehmern von Sozialplanleistungen verstößt nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Möglichkeit zum Rentenbezug besteht, der bisherige Arbeitgeber einen neuen Arbeitsplatz vermittelt, der Arbeitnehmer von Stichtagen oder aufgrund einer betrieblich veranlaßten Eigenkündigung ausscheidet, der Arbeitnehmer aufgrund eines nicht betrieblich veranlaßten Aufhebungsvertrags ausscheidet, oder wenn der Arbeitsplatz von Arbeitnehmern im Wege eines Betriebsüberganges auf einen Erwerber übergeht.


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    Title :

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz im Sozialplan


    Subtitle :

    Eine Analyse der Rechtsprechung



    Published in:

    Betrieb ; 50 , 34 ; 1714-1719


    Publication date :

    1997-01-01


    Size :

    6 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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