Die Ausnahme von Arbeitnehmern von Sozialplanleistungen verstößt nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Möglichkeit zum Rentenbezug besteht, der bisherige Arbeitgeber einen neuen Arbeitsplatz vermittelt, der Arbeitnehmer von Stichtagen oder aufgrund einer betrieblich veranlaßten Eigenkündigung ausscheidet, der Arbeitnehmer aufgrund eines nicht betrieblich veranlaßten Aufhebungsvertrags ausscheidet, oder wenn der Arbeitsplatz von Arbeitnehmern im Wege eines Betriebsüberganges auf einen Erwerber übergeht.


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    Titel :

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz im Sozialplan


    Untertitel :

    Eine Analyse der Rechtsprechung



    Erschienen in:

    Betrieb ; 50 , 34 ; 1714-1719


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1997


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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