Ziel des Sozialplans (S): wirtschaftliche Nachteile für die von einer Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer ausgleichen und mildern. Zwei Arten: S., "freiwillig" nach Einigung von Unternehmer und Betriebsrat oder "erzwungen" auf Grund einer Entscheidung der Einigungsstelle aufgestellt. Zwangsschlichtung erfolgt, wenn keine Einigung zwischen den Partnern erzielt wird. Rechtsgrundlage: Betriebsverfassungsgesetz. Wirtschaftliche Nachteile: Minderung des Einkommens, finanzielle Abfindungsregelung, Verlust von Anwartschaften, Umzugskosten, erhöhte Fahrtaufwendungen u. ä. Nur bei reinem Personalabbau wird kein S. aufgestellt. Wichtige Regelungen des Muster-S der DB AG. Inhalt des S. ist auf Leistungen in Abhängigkeit der durchzuführenden Maßnahmen ausgerichtet. Grundregeln für Verhandlungsführung.


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    Titel :

    Der Sozialplan


    Untertitel :

    Grundlagen und Folgen einer Betriebsänderung nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Deine Bahn ; 24 , 5 ; 310-314


    Erscheinungsdatum :

    1996-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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