Ziel des Sozialplans (S): wirtschaftliche Nachteile für die von einer Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer ausgleichen und mildern. Zwei Arten: S., "freiwillig" nach Einigung von Unternehmer und Betriebsrat oder "erzwungen" auf Grund einer Entscheidung der Einigungsstelle aufgestellt. Zwangsschlichtung erfolgt, wenn keine Einigung zwischen den Partnern erzielt wird. Rechtsgrundlage: Betriebsverfassungsgesetz. Wirtschaftliche Nachteile: Minderung des Einkommens, finanzielle Abfindungsregelung, Verlust von Anwartschaften, Umzugskosten, erhöhte Fahrtaufwendungen u. ä. Nur bei reinem Personalabbau wird kein S. aufgestellt. Wichtige Regelungen des Muster-S der DB AG. Inhalt des S. ist auf Leistungen in Abhängigkeit der durchzuführenden Maßnahmen ausgerichtet. Grundregeln für Verhandlungsführung.
Der Sozialplan
Grundlagen und Folgen einer Betriebsänderung nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Deine Bahn ; 24 , 5 ; 310-314
1996-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
IuD Bahn | 2009
|IuD Bahn | 1995
|Berechnungsgrundlagen beim Sozialplan
IuD Bahn | 2002
|Sozialplan und Interessenausgleich
IuD Bahn | 2009
|Gleichbehandlung im Sozialplan
IuD Bahn | 1996
|