Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.1.1997 - 2 AZR 292/96: Die Geschäftsgrundlage eines betriebsbedingten Aufhebungsvertrages entfällt nicht, wenn nach dem Abschluß auch noch eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung ausgesprochen wird, doch steht der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung, daß das Arbeitsverhältnis bis zum vereinbarten Auflösungszeitpunkt fortgesetzt wird. Beim Auflösen des Arbeitsverhältnisses durch außerordentliche Kündigung hingegen wird der Aufhebungsvertrag gegenstandslos.
Aufhebungsvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage - Betriebsratsanhörung
Arbeitsvertragsrecht
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 14 , 15 ; 813-817
1997-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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