Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.08.1996 - 10 AZR 886/95: Hat der Arbeitgeber mit der Durchführung einer geplanten Betriebsstillegung durch Kündigung aller Arbeitsverhältnisse begonnen, so entfällt die Geschäftsgrundlage des für die Betriebsstillegung vereinbarten Sozialplans, wenn der Betrieb von einem Dritten übernommen wird, der sich bereit erklärt, alle Arbeitsverhältnisse zu bisherigen Bedingungen fortzuführen. Der Sozialplan bezüglich Abfindungen wegen Verlust von Arbeitsplätzen ist den veränderten Umständen anzupassen.


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    Title :

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Sozialplan



    Published in:

    Publication date :

    1997-01-01


    Size :

    3 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Aufhebungsvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage - Betriebsratsanhörung

    IHK Südöstl. Westfalen zu Arnsberg | IuD Bahn | 1997



    Herausforderung Sozialplan

    Detzel, Stefan / Deuchler, Ingrid | IuD Bahn | 2009


    Ausschluß vom Sozialplan

    Thannheiser, Achim | IuD Bahn | 1995


    Der Sozialplan

    Fischer, Dieter | IuD Bahn | 1996