Sind Rechtsfragen aus dem Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes zu entscheiden, muß das bisherige Gesetz in der Änderungsfassung des ArbBeschFG zu Rate gezogen werden. Alle Regelungen, die durch Artikel 1 des ArbBeschFG nicht ausdrücklich geändert wurden, gelten somit in der bisherigen Fassung des Kündigungsschutzgesetzes fort. Die Neuregelungen betreffen hautpsächlich den Kündigungsschutz in Kleinbetrieben, die Bestandsschutzregelung sowie Neuregelungen zur Sozialauswahl.
Der Kündigungsschutz - neue Regelungen nach dem Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetz
Betrieb und Wirtschaft ; 51 , 1 ; 30-37
1997-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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Beschäftigungsförderungsgesetz: Erleichterungen beim Kündigungsschutz
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