Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 23.07.1996 - 1 ABR 13/96: Der Betriebsrat hat bei der vorübergehenden Verlängerung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten mitzubestimmen. Dieses Recht wird nicht durch eine tarifliche Regelung ausgeschlossen, wonach Mehrarbeit der Teilzeitbeschäftigten nur diejenige Arbeitszeit sein soll, die über die regelmäßige Arbeitszeit Vollzeitbeschäftigter hinausgeht.
Mitbestimmung des Betriebsrats bei vorübergehender Verlängerung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 14 , 5 ; 274-277
1997-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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