Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.1996 - 2 AZR 559/95: Bei personellen Einzelmaßnahmen, wie einer Kündigung, geht das Gesetz von dem einzelnen Betrieb, dem einzelnen Betriebsrat und dem einzelnen Arbeitgeber aus. Deshalb besteht keine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats, wenn ein Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf einen neuen Betriebsinhaber widerspricht und der bisherige Betriebsinhaber das Arbeitsverhältnis wegen fehlender Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten kündigt, ohne den Arbeitnehmer zuvor einem anderen Betrieb seines Unternehmens zuzuordnen.
Betriebsübergang: Betriebsratsanhörung zur Kündigung mangels Weiterbeschäftigungsmöglichkeit nach Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses - Unterbliebene Zuordnung bei Übergang von Betrieb und Betriebsrat auf neuen Betriebsinhaber
Betrieb ; 49 , 44 ; 2230-2232
1996-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung
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