Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.1996 - 2 AZR 559/95: Bei personellen Einzelmaßnahmen, wie einer Kündigung, geht das Gesetz von dem einzelnen Betrieb, dem einzelnen Betriebsrat und dem einzelnen Arbeitgeber aus. Deshalb besteht keine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats, wenn ein Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf einen neuen Betriebsinhaber widerspricht und der bisherige Betriebsinhaber das Arbeitsverhältnis wegen fehlender Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten kündigt, ohne den Arbeitnehmer zuvor einem anderen Betrieb seines Unternehmens zuzuordnen.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Betriebsübergang: Betriebsratsanhörung zur Kündigung mangels Weiterbeschäftigungsmöglichkeit nach Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses - Unterbliebene Zuordnung bei Übergang von Betrieb und Betriebsrat auf neuen Betriebsinhaber


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Betrieb ; 49 , 44 ; 2230-2232


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1996


    Format / Umfang :

    3 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch






    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Bombardier Eurorail Informationsbüro Deutschland, Reutlingen | IuD Bahn | 1995


    Betriebsratsanhörung vor betriebsbedingter Kündigung

    Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr e.V. | IuD Bahn | 2000