Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.1.1996 - 10 AZR 155/95: Es verstößt nicht gegen das Betriebsverfassungsgesetz, wenn ein Sozialplan Arbeitnehmer von seinem Geltungsbereich ausschließt, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Sozialplans ihr Arbeitsverhältnis im Hinblick auf eine vom Arbeitgeber angekündigte Betriebsstillegung selbst beendet haben.
Stichtagsregelung in Sozialplänen
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 13 , 15 ; 834-836
1996-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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