Das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist in weiten Teilen insofern verfassungswidrig, als durch Verordnungen konkrete Ge- und Verbote zur Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung aufgestellt werden sollen. Diesbezügliche Verordnungen wären ohne Wirkung, da die Ermächtigungsnorm des § 59 verfassungswidrig ist. Private Haushalte werden generell nicht zur Abfallvermeidung verpflichtet, da der Bund insoweit seine Gesetzgebungskompetenz überschritten hat. Es bleibt abzuwarten, ob die betroffenen Wirtschaftsunternehmen als Adressaten des neuen Gesetzes die Verfassungswidrigkeit geltend machen wollen.
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz: Neu und nichtig?
Zur Verfassungswidrigkeit des neuen Abfallrecht
Betrieb ; 49 , 30 ; 1505-1508
1996-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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Wichtige Neuerungen beim Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
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