Das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist in weiten Teilen insofern verfassungswidrig, als durch Verordnungen konkrete Ge- und Verbote zur Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung aufgestellt werden sollen. Diesbezügliche Verordnungen wären ohne Wirkung, da die Ermächtigungsnorm des § 59 verfassungswidrig ist. Private Haushalte werden generell nicht zur Abfallvermeidung verpflichtet, da der Bund insoweit seine Gesetzgebungskompetenz überschritten hat. Es bleibt abzuwarten, ob die betroffenen Wirtschaftsunternehmen als Adressaten des neuen Gesetzes die Verfassungswidrigkeit geltend machen wollen.


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    Titel :

    Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz: Neu und nichtig?


    Untertitel :

    Zur Verfassungswidrigkeit des neuen Abfallrecht


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Betrieb ; 49 , 30 ; 1505-1508


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1996


    Format / Umfang :

    4 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch