Durch das am 07.10.1996 in Kraft tretende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz werden für die Praxis gravierende Änderungen erwartet. So wird die energetische Verwertung als gleichrangig zur stofflichen Verwertung angesehen. Sie soll in erster Linie in Kraftwerken, in der Zementindustrie und in den Hochöfen der Stahlindustrie erfolgen. Der Brennstoff Müll könnte zu konkurrenzlos günstigen Konditionen - im Vergleich zu regulärer Deponierung oder in mechanisch-biologischen oder thermischen Behandlungsanlagen - abgenommen werden. Mindestanforderungen und Beurteilungsprobleme werden diskutiert. Anhand eines Beispiels werden verschiedene Kriterien verglichen.
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz: Energetische Verwertung oder Beseitigung?
EntsorgungsPraxi ; 14 , 10 ; 49-53
1996-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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