Mitte des Jahres wurde das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz beschlossen, das nach einer Übergangsfrist das bisher geltende Abfallrecht ablöst. Erstmals wird das Verursacherprinzip im Abfallrecht konsequent umgesetzt. Der Abfallbegriff wird neu definiert. Abfall- und Reststoffvermeidung werden angestrebt. Die Verantwortung und die Kosten für Verwertung und Beseitigung ihrer Abfälle sollen die Verursacher grundsätzlich selbst tragen. Der Bereich staatlicher Entsorgung erhält grundsätzlich eine subsidiäre Auffangfunktion, soweit die privaten Initiativen nicht greifen.
Wichtige Neuerungen beim Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Brennstoff, Wärme, Kraft ; 46 , 10 ; V4, V7
1994-01-01
Article (Journal)
German
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Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz: Neu und nichtig?
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