Bei einer Kündigung wegen betrieblich verursachter Erkrankung handelt es sich um eine betriebsbedingte Kündigung, welche bei bestehender Weiterbeschäftigungsmöglichkeit oder nicht ausreichender Sozialauswahl sozialwidrig im Sinne des KSchG ist. Sie ist auch rechtswidrig wegen Verstoß gegen Art. 1 GG, wenn die Erkrankung allein oder überwiegend auf betriebliche Ursache zurückzuführen ist. Bei Entlassung aufgrund betrieblich verursachter Erkrankung kann Schadenersatz unter dem Gesichtspunkt der positiven Forderungsverletzung geltend gemacht werden.
Die Kündigung wegen betrieblich verursachter Erkrankung
Betrieb ; 48 , 35 ; 1761-1767
1995-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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