Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 04.07.1995 - 1 BvF 2/86, 1/87, 2/87, 3/87, 4/87, BvR 1461/86: Die gesetzliche Regelung, daß die mittelbar von einem Arbeitskampf betroffenen Arbeitnehmer außerhalb des umkämpften Bezirks belastet werden, obwohl Sie am Ergebnis des Arbeitskampfes nicht mit Sicherheit teilhaben, verstößt nicht gegen das Grundrecht der Koalitionsfreiheit. Der Gesetzgeber hat hinreichend dafür gesorgt, daß am Arbeitskampf nicht beteiligte Arbeitnehmer nur dann nachteilig betroffen werden, wenn ihnen Vorteile der Tarifauseinandersetzungen zugute kommen.
Kurzarbeitergeld bei regional geführten Arbeitskämpfen - § 116 Arbeitsförderungsgesetz
Betrieb ; 48 , 29 ; 1464-1468
1995-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
Lohn , Arbeitnehmer , Rechtsprechung , Streik , Arbeitskampf , Kurzarbeit
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