Angesichts des Personalabbaus in der Wirtschaft wird häufig versucht, die Arbeitsplätze mit betriebsverfassungsrechtlichen und tarifvertraglichen Mitteln zu sichern. Zu den Maßnahmen des Betriebsverfassungsrechts gehören der Interessenausgleich, der Sozialplan und die Betriebsvereinbarung, doch können Entlassungen damit letztlich nicht verhindert werden. Auch die Tarifmacht erfasst nicht den Personalabbau als solchen, sondern nur seine Durchführung, so dass lediglich Ausgleichsmaßnahmen und Entlassungsmodalitäten vereinbart werden können. Dies führt dazu, dass Arbeitskämpfe, die zur Erreichung weitergehender Ziele geführt werden, rechtswidrig sind.
Beschäftigungssicherung als Gegenstand betrieblicher und tariflicher Regelungen und von Arbeitskämpfen
Der Betrieb ; 58 , 10 ; 554-559
2005-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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