Das Konjunkturpaket II erleichtert den Bezug von Kurzarbeitergeld, um auf diese Weise Entlassungen zu vermeiden. Die Einführung von Kurzarbeit bedarf jedoch einer Rechtsgrundlage. Diese kann in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Einzelarbeitsvertrag enthalten sein oder durch eine (notfalls im Wege der Änderungskündigung erzwungene) gesonderte Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer geschaffen werden. Sodann besteht ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, bestimmte betriebliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt sind und eine Anzeige an die Agentur für Arbeit erfolgt ist.
Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld - Überblick unter Berücksichtigung des Konjunkturpakets II
Der Betrieb ; 62 , 17 ; 902-906
2009-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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