Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.1994 - 2 AZR 327/94: Der Arbeitgeber kann sich nicht auf Betriebsbedingtheit einer Kündigung berufen, wenn bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist die Weiterbeschäftigung auf einem frei werdenden Arbeitsplatz möglich ist. Voraussetzung ist, daß für den Arbeitgeber die Überbrückung des Zeitraums bis zum Freiwerden des Arbeitsplatzes zumutbar ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Zeitraum der Zeit entspricht, die ein anderer Stellenbewerber zur Einarbeitung benötigen würde.
Betriebsbedingte Kündigung: Sozialwidrigkeit bei möglicher Weiterbeschäftigung auf einem in absehbarer Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist freiwerdenden Arbeitsplatz
Betrieb ; 48 , 19 ; 979-980
1995-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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